Die FFP2-Maske ist während der Feier empfohlen, aber nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend.
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen"!
Hygienevorschriften bleiben:
Hände desinfizieren
Kein Händeschütteln
Handkommunion
Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten
Friedensgruß ohne Berührung
Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht an gottesdienstlichen Feiern teilnehmen oder einen liturgischen Dienst ausüben.
Damit Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können, müssen diese Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln.