Beim Tod eines nahestehenden Angehörigen verspüren wir tiefe Trauer und großen seelischen Schmerz. Gerade in dieser Zeit bedarf es besonderer Hilfe und Orientierung, Unterstützung und Beistand.
Beim Ableben eines Menschen im Krankenhaus oder Altersheim informiert die Leitung des Hauses nach Rücksprache mit Angehörigen den Amtsarzt und das Bestattungsinstitut.
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist zuerst der Amtsarzt zu verständigen. Nach dessen Totenbeschau ist die Bestattung zu informieren, die eine Überführung des Verstorbenen in die gewünscht Aufbahrungshalle veranlasst.
Bei einem tödlichen Unfall in der Öffentlichkeit informiert die Polizei das Bestattungsinstitut.
ist die Vereinbarung eines Termins mit dem Bestattungsinstitut und Vorbereitung folgender Dokumente:
Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie (ob Erde oder Feuer) und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten. Nehmen Sie dazu, Kontakt mit der Pfarrkanzlei auf.
Bei der pfarrlichen Begräbnisaufnahme werden die Daten der/des Verstorbenen und des Auftraggebers (Grabberechtigen) aufgenommen, die Begräbnisfeierlichkeiten besprochen und das Grab fixiert. Vom Pfarramt werden die am Begräbnis beteiligten Personen wie Priester, Begräbnisleiter, Mesner, Vorbeter, Organist, Totengräber und Steinmetz informiert.