Für die Aufstellung, Umgestaltung und jede Änderung ist die vorhergehende schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung erforderlich.
Die bloße Ergänzung der Grabinschrift mit Namen, Geburts- und Sterbe-Daten des Bestatteten gilt nicht als Änderung.
Folgende Steinmetzbetriebe befinden sich in Ihrer Region:
Wann: 27.09.2024 um 13:30 Uhr
Einreichfrist: 25.09.2024
Dokumente per mail an: franz.hollensteiner@graz-seckau.at
Bitte beachten Sie, dass Pläne, welche nach der Frist eingereicht werden, erst bei der nächsten Kommissionierung bearbeitet werden können!
Erdgrab 1stellig: 1m x 1m
mögliche Abdeckung: bis zu 1/3 - Rest Bepflanzung
Erdgrab 2stellig: 2m x 1m (BxT)
mögliche Abdeckung: bis zu 1/3 - Rest Bepflanzung
Mauergrab - Maße Bestand
Die Abdeckung der Grabfläche mit Plastikfolien oder Schotter ist VERBOTEN.
Die Fläche darf max. zu 1/3 mit einer Grababdeckplatte, z.B. Marmor, etc. abgedeckt sein.
Die Grabfläche ist mit Rasen, Blumen und vorzugsweise mit immergrünen Pflanzen zu gestalten, welche das Grabdenkmal nicht überragen dürfen.
Bei überwiegender Abdeckung verlängert sich die Ruhezeit (Verwesungszeit) und verschiebt die Nachbelegung.