Kontakt
Der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechend, bedarf es für Geburtstagsgratulationen und der Veröffentlichung im Pfarrblatt einer schriftlichen Zustimmungserklärung. Bitte senden/bringen Sie das untenstehende Formular unterzeichnet retour, wenn Sie einem öffentlichen Glückwunsch der Pfarre zum runden Geburtstag zustimmen.
Auch eine persönliche Gratulation durch eine/n ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in der Pfarre ist nur nach vorheriger Zustimmung des Jubilars/der Jubilarin erlaubt.
Die Zustimmungserklärung kann wie folgt abgegeben werden:
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!