Wo Sie im Todesfall eines nahe stehenden Menschen Hilfe, Orientierung, Unterstützung und Beistand finden.
Beim Ableben eines Menschen im Krankenhaus oder Altersheim informiert die Leitung des Hauses den/die Totenbeschauer/in.
Die Verständigung des Bestattungsinstitutes erfolgt durch die Angehörigen.
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist zuerst der/die Totenbeschauer/in zu verständigen.
Gerne organisiert das Bestattungsinstitut die Totenbeschau/ Totenfeststellung für die Angehörigen.
Nach dessen/deren Totenbeschau veranlasst das Bestattungsunternehmen die Abholung des/r Verstorbenen.
Bei Anwesenheit eines Notarztes, darf der/die Verstorbene in den nächstgelegenen Kühlraum überführt werden und dort die amtliche Totenbeschau erfolgen.
Bestattungsinstitut in Ihrer Region:
Bestattung Fritz Wilfinger KG
Hotline: 0664 15 34 340 (0- 24Uhr)
Bei einem tödlichen Unfall in der Öffentlichkeit informiert die Polizei das Bestattungsinstitut.
ist die Vereinbarung eines Termins mit einem Bestattungsinstitut in ihrer Region und Vorbereitung folgender Dokumente:
Folgende Bestattung befindet sich in Ihrer Region:
Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie (ob Erde oder Feuer) und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten.
Nehmen Sie für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten, Kontakt mit der Pfarre Hartberg auf.
Begräbnis für Verstorbene, die aus der Kirche ausgetreten sind
Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig seit 15. Februar 2012) >
Für jede Benützung bzw. Ausrichtung einer Trauerfeier in der Totenkapelle Hartberg, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bestattung Wilfinger auf.
Hier finden Sie persönliche Fragen zu dem/der Verstorbenen, welche für die Ansprache bei der Begräbnisfeier verwendet werden.
Dieser Fragebogen kann bereits ausgefüllt zur Begräbnisaufnahme/ besprechung in die Pfarrkanzlei mitgebracht werden.