Vorausgesetzt, dass keine Ruhefrist (siehe unten) auf die Grabstätte besteht, unterzeichnet der Grabberechtigte eine Verzichtserklärung bei der Friedhofsverwaltung. Die Verzichtserklärung und weitere Informationen können gerne über unser Kontaktformular angefordert werden.
Der Grabinhaber trägt die Kosten der Abräumung, diese kann in Eigenleistung, durch die Friedhofsverwaltung oder einen Steinmetz erfolgen.
Diese Frist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder gestört werden darf, damit sich ein Sarg oder eine Urne vollständig in der Erde zersetzen kann.
Wie lange der Zersetzungsprozess dauert, hängt vor allem von der Beschaffenheit des Bodens ab. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die Ruhezeiten auf den verschiedenen Friedhöfen.
Ruhezeit einer Urne ab Beisetzung in Hartberg: 10 Jahre
Ruhezeit eines Sarges ab Beisetzung in Hartberg: 20 Jahre