Wiesenbestattung: Bestattung auf freier Wiese
Gemeinschaftsbaumbestattung: Bestattung unter einer Baumgruppe
Bei einer Wiesen- oder Gemeinschaftsbaumbestattung wird bei einem Todesfall die zuständige Bestattung kontaktiert, mit welcher der genaue Platz für die Urnenbeisetzung vereinbart wird.
Auf den Säulen beim Laternenplatz wird zum Gedenken ein Schild mit Namen und Wohnort des/r Verstorbenen von der Friedhofsverwaltung angebracht.
Zuständiges Bestattungsunternehmen:
Bestattung Wilfinger in Hartberg
Bestattung unter Einzelbaum für alle Familienangehörigen
Das Nutzungsrecht eines Familienbaumplatzes kann vorerworben werden und nach Ablauf der Nutzungsdauer verlängert werden. (Sie werden vor Ablauf verständigt, indem Sie ein Angebot zur/m Verlängerung/Wiedererwerb erhalten.)
Der Baum wird vorort mit dem zukünftigen Nutzungsberechtigten und einem Mitarbeiter ausgesucht. Danach werden die Dokumente zum Erwerb des Nutzungsrechtes per Post verschickt.
Das Nutzungsrecht ist unteilbar und kann deshalb nur von einer Person ausgeübt werden. Eine Änderung des Grabrechtes kann nur unter Mitwirkung der Friedhofsverwaltung erfolgen.
Auf den Säulen beim Laternenplatz wird zum Gedenken ein Schild mit Namen und Wohnort des/r Verstorbenen von der Friedhofsverwaltung angebracht.
Haftung
Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes geht die Haftung für den Baum an den Nutzungsberechtigten über. Bei einer Auflösung geht die Haftung an die Pfarre Hartberg zurück.
Es kann aus den bestehenden, standortgerechten Bäumen ausgewählt werden. Nach Verfügbarkeit stehen bereit: