Kontakt
Eine Änderung des Grabrechtes kann nur unter Mitwirkung der Friedhofsverwaltung erfolgen. Gerne können Sie uns über unser Kontaktformular anschreiben.
Durch die Bezahlung von Gebühren durch eine andere Person tritt keine Änderung der nutzungsberechtigten Person ein.
Dies richtet sich nach der Friedhofsordnung und NICHT nach dem Erbrecht!
Das Grabrecht kommt nach dem Tod des Grabberechtigten in folgender Reihenfolge zu:
Diese Personen können sich aber schriftlich darauf einigen, wer von ihnen das Grabrecht übernehmen soll.